Wenn eine Anschuldigung erhoben wird: Die Pflichten von Ankläger, Beschuldigtem und Zuhörern
Praxis

Wenn eine Anschuldigung erhoben wird: Die Pflichten von Ankläger, Beschuldigtem und Zuhörern

Codanākaṇḍaṃ

Der Parivāra legt dar, wie damit umzugehen ist, wenn ein Mönch einen anderen beschuldigt: der Zweck der Zurechtweisung, die Unterscheidung zwischen Gesehenem, Gehörtem und bloß Vermutetem, die Anhörung beider Seiten und die zwei Grundsätze des Beschuldigten – in der Wahrheit stehen und nicht zornig werden.

8 Punkte

Der Parivāra ist das letzte Buch des Vinaya Piṭaka; er sammelt und ordnet Vinaya-Material in Frage-und-Antwort-Form und in Versen. Ein Teil befasst sich mit codanā – wenn ein Mönch sagt, ein anderer habe ein Vergehen begangen – und damit, wie der Saṅgha die Sache fair prüfen soll.

In einer weiteren Versgruppe fragt Upāli, wozu eine Beschuldigung dient, und der Buddha sagt, sie diene dazu, jemanden an einen Fehler zu erinnern. Darauf folgt ein Rat an den Untersuchenden: nicht hastig sprechen, nicht heftig sprechen, keinen Zorn provozieren. Der Codanā-Abschnitt legt dann dar, wie der Ankläger zu befragen ist – ob die Anschuldigung auf Gesehenem, Gehörtem oder bloßem Verdacht beruht –, und sagt, wie sich Ankläger, Beschuldigter, Saṅgha und Schlichter jeweils verhalten sollen.

Im Mahāsaṅgāma-Abschnitt lehrt der Parivāra außerdem, auf die Stimmigkeit dessen zu achten, was jemand sagt: ob er leugnet und dann zugibt, zugibt und dann leugnet oder ständig von einer Sache zur nächsten springt.

Die Einzelheiten sind Verfahren des Saṅgha, doch die Denkweise lässt sich gut auf den Umgang mit Beschwerden in Familien, Schulen und am Arbeitsplatz übertragen.

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    Zurechtweisung dient der Erinnerung Codanā sāraṇatthāya

    Upāli fragt, wozu eine Beschuldigung dient, wozu die Untersuchung, wozu der Saṅgha und wozu die Beilegung. Der Buddha sagt, die Beschuldigung diene dazu, jemanden an den Fehler zu erinnern, der Saṅgha sei da, um die Sache gemeinsam zu prüfen, und die Beilegung solle jeden Fall zu einem Abschluss bringen.

    Anwendung im Alltag

    Bevor Sie jemanden zu einem Gespräch über einen Fehler rufen, setzen Sie sich das Ziel, dass die Person ihn am Ende erkennt und in Ordnung bringen kann – nicht, dass sie vor anderen gedemütigt wird.

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    Nicht hastig, nicht heftig, keinen Zorn provozieren Mā kho turito abhaṇi

    Die Verse sagen dem Untersuchenden: Sprich nicht hastig, sprich nicht heftig, provoziere keinen Zorn, platze nicht mit Dingen heraus, gebrauche keine streitsüchtigen Worte, die keinem Zweck dienen; frage nach dem, was zur Sache gehört, zur passenden Zeit und mit einem Geist, der das Wohl des anderen sucht.

    Anwendung im Alltag

    Wenn Sie ein Kind oder einen Mitarbeiter nach etwas fragen müssen, das womöglich nicht in Ordnung ist, sprechen Sie in normalem Ton und stellen Sie offene Fragen wie „Erzähl mir, was passiert ist.“

  3. 3

    Gesehen, gehört oder bloß vermutet? Kadā te diṭṭhaṃ kattha te diṭṭhaṃ

    Der Schlichter sollte den Ankläger fragen, ob die Anschuldigung auf Gesehenem, Gehörtem oder einem Verdacht beruht. Wenn gesehen: Was hast du gesehen, wie, wann, wo? Wo warst du, und was hast du gerade getan? Wenn gehört: Was hast du gehört, wann, wo und von wem?

    Anwendung im Alltag

    Wenn Sie schädlichen Klatsch über jemanden hören, fragen Sie den Erzähler: „Hast du es gesehen, oder von wem hast du es gehört, und wann?“ Wenn er es nicht sagen kann, geben Sie es nicht weiter.

  4. 4

    Unbedachten Aussagen nicht trauen, beide Seiten anhören Sahasā vohāraṃ mā padhāresi

    Die Verse sagen, man solle sich weder auf herausgeplatzte Aussagen des Beschuldigten noch auf die des Anklägers verlassen. Wenn der Ankläger sagt, ein Vergehen sei begangen worden, und der Beschuldigte sagt, es sei nicht begangen worden, müssen beide geprüft werden, und die Entscheidung ist nach Eingeständnis und Zeugnis zu treffen.

    Anwendung im Alltag

    Wenn zwei Kinder sich streiten, hören Sie beide vollständig an, bevor Sie entscheiden, und nehmen Sie nicht für bare Münze, was in der Hitze des Zorns gesagt wird.

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    Der Beschuldigte: Wahrheit und Nicht-Zorn Sacce ca akuppe ca

    Auf die Frage, wie sich der Beschuldigte verhalten soll, antwortet der Parivāra, er solle auf zwei Dingen stehen: Wahrhaftigkeit und nicht zornig werden. Ebenso weist der Mahāsaṅgāma-Abschnitt den Schlichter an zu beobachten, ob der Beschuldigte auf diesen beiden steht.

    Anwendung im Alltag

    Wenn Sie kritisiert werden, antworten Sie wahrheitsgemäß darauf, was Sie falsch gemacht haben und was nicht. Atmen Sie tief durch, bevor Sie antworten, und reagieren Sie nicht damit, die andere Person Ihrerseits zu beschuldigen.

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    Die Zuhörer trennen, was zur Sache gehört Otiṇṇānotiṇṇaṃ jānitabbaṃ

    Auf die Frage, wie sich der Saṅgha verhalten soll, antwortet der Parivāra, er solle wissen, welche Aussagen zur Sache gehören und welche nicht. Der Schlichter soll die Angelegenheit gemäß dem Dhamma, dem Vinaya und der Anweisung des Lehrers beilegen.

    Anwendung im Alltag

    Schreiben Sie in einer Besprechung zur Problemlösung das Hauptthema an die Tafel. Wenn jemand alte Kränkungen oder persönliche Dinge hineinzieht, führen Sie die Diskussion zum Thema zurück.

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    Auf frühere und spätere Aussagen achten Avajānitvā vā paṭijānāti

    Im Mahāsaṅgāma-Abschnitt bedeutet das Kennen früherer und späterer Aussagen, zu beobachten, ob die Person von einer Sache zur anderen oder von einem Vergehen zum anderen springt, leugnet und dann zugibt, zugibt und dann leugnet oder eine Sache mit einer anderen verdeckt.

    Anwendung im Alltag

    Wenn sich eine Erklärung ständig ändert, beeilen Sie sich nicht, jemanden zu überführen. Notieren Sie die Reihenfolge des Gesagten und fragen Sie dann höflich, welcher Teil der Tatsache entspricht.

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    Das Eingeständnis eines gewissenhaften Menschen hat Gewicht Sañcicca āpattiṃ āpajjati āpattiṃ parigūhati

    Die Verse sagen, dass die Entscheidung nach dem Eingeständnis für Gewissenhafte (lajjī) gilt, nicht aber für Schamlose (alajjī); selbst wenn Schamlose viel reden, entscheidet man nach dem Zeugnis. Ein Schamloser ist jemand, der absichtlich Vergehen begeht, sie verheimlicht und aus Voreingenommenheit handelt; ein Gewissenhafter tut nichts davon.

    Anwendung im Alltag

    Wenn Sie möchten, dass Ihr Wort an dem Tag Gewicht hat, an dem ein Problem auftaucht, fangen Sie heute an: Tun Sie nicht absichtlich Unrecht, und wenn Ihnen ein Fehler unterläuft, verbergen Sie ihn nicht.

Im Alltag ausprobieren

Wenn Ihnen jemand erzählt, eine andere Person habe etwas falsch gemacht, ist eine gute erste Frage: „Hast du es selbst gesehen oder hast du es gehört?“ Diese einfache Frage trennt Tatsachen erstaunlich gut von Gerüchten. Wenn die Person es gesehen hat, fragen Sie weiter: was, wann und wo?

Wenn Sie selbst beschuldigt werden, lauten die zwei Grundsätze des Beschuldigten: die Wahrheit sagen und nicht zornig werden. Beides hilft Ihnen und dem Verfahren. Zorn bringt uns dazu, zu übertreiben oder zu leugnen, was wir zugeben sollten; die Wahrheit lässt die Sache schnell zu Ende gehen.

Wenn Sie dazwischenstehen, entscheiden Sie nicht nach dem Wort dessen, der zuerst kommt. Hören Sie beide Seiten an und trennen Sie, was zur Sache gehört, von anderen Themen, die mit hineingezogen werden.

Quellen im Tipiṭaka

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