Ein rechtmäßiger, einmütiger Akt: Ein Gemeinschaftsbeschluss muss inhaltlich und in der Besetzung richtig sein
Vertiefung

Ein rechtmäßiger, einmütiger Akt: Ein Gemeinschaftsbeschluss muss inhaltlich und in der Besetzung richtig sein

Dhammena samaggakammaṃ

Die Mönche von Campā suspendierten einander nach Belieben – ein Mönch suspendierte viele, ein Saṅgha suspendierte einen anderen Saṅgha. Der Buddha legte fest, dass ein Akt des Saṅgha nur gültig ist, wenn er sowohl rechtmäßig als auch einmütig ist. Dazu kommen Regeln zur Beschlussfähigkeit, dazu, wer Einspruch erheben kann, zu rechtem und falschem Ausschluss, dazu, dass die Strafe zur Person passen muss, und auch dazu, dass eine Strafe im ordnungsgemäßen Verfahren aufgehoben wird.

8 Punkte

Im Campā-Kapitel (Campeyyakkhandhaka) des Mahāvagga im Vinaya Piṭaka vollzogen die Mönche von Campā ihre Akte in völliger Verwirrung: unrechtmäßige Akte, Akte einer Fraktion, ein Mönch suspendierte einen Mönch, zwei suspendierten mehrere, mehrere suspendierten den Saṅgha, ja sogar ein Saṅgha suspendierte einen anderen. Mönche mit wenigen Wünschen kritisierten das und berichteten es. Der Buddha sagte, solche Akte seien ungültig und dürften nicht vollzogen werden, und unterschied vier Arten von Akten: unrechtmäßig und von einer Fraktion vollzogen, unrechtmäßig, aber einmütig, rechtmäßig, aber von einer Fraktion vollzogen, und rechtmäßig und einmütig. Nur der letzte ist gültig.

Dann erklärte er: „Rechtmäßig“ bedeutet, dem richtigen Verfahren zu folgen – zuerst der Antrag, dann die Verkündung so oft wie vorgeschrieben. „Einmütig“ bedeutet, dass alle Mönche anwesend sind, die teilnahmeberechtigt sind, dass die Zustimmung derer überbracht wurde, die nicht kommen können, und dass die Anwesenden keinen Einspruch erheben. Er legte fest, wie groß der Saṅgha für jede Art von Akt sein muss, sagte, wer Einspruch erheben kann und wessen Einspruch nicht gilt, und unterschied rechten und falschen Ausschluss und rechte und falsche Wiederaufnahme.

Später fragt Upāli danach, wie die Strafe zum Vergehen passen muss, und das Ende des Kapitels geht die fünf Disziplinarakte durch, die über Mönche verhängt werden – vom Akt des Tadels bis zum Akt der Suspendierung –, sowohl bei der Verhängung als auch bei der Aufhebung. In jedem Fall wiederholt sich derselbe Grundsatz: Es muss rechtmäßig und einmütig geschehen. Dieser Stoff ist Verfahrensrecht des Saṅgha; dieser Punkt dient dem Gesamtverständnis dessen, wie der Saṅgha Angelegenheiten entscheidet.

  1. 1

    Es muss rechtmäßig sein, und es muss einmütig sein Dhammattā samaggattā akuppaṃ ṭhānārahaṃ

    Von den vier Arten von Akten gilt ein Akt, der unrechtmäßig ist oder von einer Fraktion vollzogen wird, als umstoßbar und nicht geeignet, Bestand zu haben; der Buddha lässt ihn nicht zu. Nur ein Akt, der sowohl rechtmäßig als auch einmütig ist, ist unumstößlich und geeignet, Bestand zu haben. Er trug den Mönchen auf, sich vorzunehmen: Wir wollen Akte vollziehen, die rechtmäßig und einmütig sind.

    Anwendung im Alltag

    Bevor Sie in einer Sitzung einen Beschluss abschließen, prüfen Sie zwei Dinge: Haben wir das vereinbarte Verfahren eingehalten, und wurden alle informiert, die teilnahmeberechtigt sind?

  2. 2

    Es sieht richtig aus, doch in falscher Reihenfolge ist es ungültig Dhammapaṭirūpakena samaggakammaṃ

    Bei einem Akt, der Antrag und Verkündung erfordert, ist es unrechtmäßig, den Antrag ohne die Verkündung oder die Verkündung ohne den Antrag zu machen. Zuerst die Verkündung und danach den Antrag zu machen, ist – selbst wenn alle anwesend sind und niemand Einspruch erhebt – nur einmütig mit dem Anschein der Rechtmäßigkeit: Es sieht richtig aus, ist aber ungültig. Ein korrekter Akt macht zuerst den Antrag, dann die Verkündung, je nach Art des Aktes einmal oder dreimal.

    Anwendung im Alltag

    Bei Schriftverkehr und Genehmigungen kommt es auf die Reihenfolge der Schritte an. Zuerst die Genehmigung zu unterschreiben und danach den Antrag einzureichen, mag vollständig aussehen, überspringt aber die eigentliche Prüfung.

  3. 3

    Einmütig heißt: anwesend, Zustimmung überbracht und kein Einspruch Chandārahānaṃ chando āhaṭo hoti sammukhībhūtā nappaṭikkosanti

    Ein einmütiger Akt ist einer, bei dem sich alle teilnahmeberechtigten Mönche versammelt haben, die Zustimmung derer überbracht wurde, die berechtigt sind, sie zu übermitteln, und die Anwesenden keinen Einspruch erheben. Fehlt auch nur eines davon, ist es ein Akt einer Fraktion – selbst wenn die beiden anderen vollständig erfüllt sind.

    Anwendung im Alltag

    Wenn einige Mitglieder nicht teilnehmen können, geben Sie ihnen vorher eine Möglichkeit, ihre Meinung oder Zustimmung mitzuteilen, statt die Abwesenden so zu behandeln, als hätten sie keine Stimme.

  4. 4

    Große Angelegenheiten brauchen eine größere Beschlussfähigkeit Pañca saṅghā

    Es gibt fünf Größen des Saṅgha: vier, fünf, zehn, zwanzig und mehr als zwanzig Mönche. Ein Saṅgha von vier kann jeden Akt vollziehen außer der Ordination, der Einladungszeremonie und der Rehabilitierung (abbhāna); ein Saṅgha von fünf jeden Akt außer der Ordination im Mittelland und der Rehabilitierung; ein Saṅgha von zehn jeden Akt außer der Rehabilitierung; ein Saṅgha von zwanzig oder mehr jeden Akt. Wird eine Nonne, ein Novize, jemand, der kein Mönch mehr ist, oder gerade die Person, die der Akt betrifft, zur Beschlussfähigkeit mitgezählt, ist der Akt ungültig.

    Anwendung im Alltag

    Angelegenheiten, die viele Menschen betreffen oder schwer rückgängig zu machen sind, sollten mehr Menschen einbeziehen – und wessen Fall verhandelt wird, der sollte nicht selbst die Stimmen dazu zählen.

  5. 5

    Selbst ein leiser Einspruch hat Gewicht Antamaso anantarikassāpi bhikkhuno viññāpentassa

    Eine Nonne, ein Novize, jemand, der die Schulung aufgegeben hat, ein Geistesgestörter, jemand, der aus der Gemeinschaft suspendiert ist, jemand innerhalb einer anderen Grenze oder die Person, die der Akt betrifft, kann inmitten des Saṅgha keinen Einspruch erheben, der gilt. Bei einem regulären Mönch in voller Gemeinschaft innerhalb derselben Grenze aber gilt der Einspruch – selbst wenn er ihn nur dem Mönch auf dem Nachbarplatz mitteilt.

    Anwendung im Alltag

    Wenn Sie eine Sitzung leiten, suchen Sie aktiv nach abweichenden Meinungen – auch bei Menschen, die ihrem Nachbarn etwas zumurmeln, statt das Wort zu ergreifen.

  6. 6

    Zu Recht ausgeschlossen und zu Unrecht ausgeschlossen Dvemā bhikkhave nissāraṇā

    Es gibt zwei Arten von Ausschluss. Ein reiner Mönch ohne Vergehen ist zu Unrecht ausgeschlossen, wenn der Saṅgha ihn ausschließt. Ein Mönch, der töricht und unfähig ist, voller Vergehen, von schlechtem Benehmen und in ungehörigem Umgang mit Hausbesitzern, ist zu Recht ausgeschlossen, wenn der Saṅgha ihn ausschließt – selbst wenn er den Punkt des Ausschlusses noch nicht erreicht hat. Auch die Wiederaufnahme wird ebenso in rechte und falsche unterschieden.

    Anwendung im Alltag

    Jemanden zu bitten, eine Gruppe zu verlassen, muss auf einem Verhalten beruhen, das wirklich und wiederholt vorgekommen ist, nicht auf Abneigung. Wer nichts falsch gemacht hat, sollte nicht hinausgedrängt werden, nur weil die Mehrheit ihn unangenehm findet.

  7. 7

    Die Strafe muss zur Person und zum Vergehen passen Saṅgho sātisāro hoti

    Wenn ein Mönch, dem ein Vergehen vorgeworfen wird, sagt, dass er es sieht, der Saṅgha ihn aber dafür suspendiert, dass er es nicht sieht, ist der Akt unrechtmäßig. Als Upāli fragte, sagte der Buddha: Wenn der Saṅgha über jemanden, der eine bestimmte Strafe verdient, eine andere verhängt – etwa den Akt der Abhängigkeit über jemanden, der den Akt des Tadels verdient –, ist das unrechtmäßig, nicht im Einklang mit dem Vinaya, und der Saṅgha trägt die Schuld. Die Strafe zu verhängen, die jeder Einzelne verdient, ist rechtmäßig, und der Saṅgha trägt keine Schuld.

    Anwendung im Alltag

    Wenn Sie mit dem Fehler eines Kindes oder eines Teammitglieds umgehen, fragen Sie, ob es ihn schon zugegeben hat und ob die Maßnahme zu dem passt, was geschehen ist. Eine übermäßige Strafe macht den, der sie verhängt, zu dem, der im Unrecht ist.

  8. 8

    Selbst das Aufheben einer Strafe muss ordnungsgemäß geschehen Ime tattha bhikkhū dhammavādino

    Ein Mönch unter einem Disziplinarakt, der sich richtig verhält, sich fügt und sich bessert, darf um die Aufhebung bitten. Wenn der Saṅgha sie aber unrechtmäßig oder als Fraktion aufhebt, heißen die Mönche in der Versammlung, die sagen: „Der Akt ist nicht vollzogen, schlecht vollzogen, er muss erneut vollzogen werden“, Sprecher des Dhamma. Dieser Grundsatz gilt sowohl für das Verhängen als auch für das Aufheben aller fünf Disziplinarakte.

    Anwendung im Alltag

    Wenn Sie jemandem vergeben oder ihm seine Rechte zurückgeben, tun Sie es offen und nach demselben Maßstab, nach dem er bestraft wurde. Danken Sie denen, die auf ein fehlerhaftes Verfahren hinweisen, statt sie als Hindernis für die Versöhnung zu sehen.

Im Alltag ausprobieren

Mit diesen beiden Prüfsteinen lässt sich fast jeder Gruppenbeschluss prüfen, vom Elternabend oder Dorfausschuss bis zum Arbeitsteam. Ein Beschluss, der inhaltlich richtig ist, aber Menschen übergeht, die mitzureden berechtigt sind, ist ungültig; ein Beschluss, dem alle zustimmen, der aber gegen das vereinbarte Verfahren verstößt, ist ebenfalls ungültig.

Ein bemerkenswertes Detail: Ein Mönch innerhalb derselben Grenze, der nur dem Mönch auf dem Nachbarplatz sagt, dass er nicht einverstanden ist, hat einen Einspruch erhoben, der gilt. Eine leise abweichende Stimme wird von der Mehrheit nicht übertönt, und wer sagt: „Das wurde nicht ordnungsgemäß gemacht, es muss wiederholt werden“, heißt ein Sprecher des Dhamma, nicht ein Unruhestifter.

Noch ein Punkt: Fairness gilt nicht nur beim Verhängen von Strafen. Auch das Aufheben einer Strafe muss ordnungsgemäß geschehen. Eine überstürzte Begnadigung, die ein paar Leute unter sich ausgemacht haben, kann bei anderen das Gefühl hinterlassen, es sei ungerecht zugegangen – genauso wie eine falsche Strafe.

Quellen im Tipiṭaka

Tippen Sie, um die Originalstelle auf der angegebenen Seite zu lesen.

Weitere lesenswerte Lehren

Melden Sie sich an, um für das Lesen dieser Seite 40 Verdienstpunkte zu erhalten