Die Verse von Ānanda: Der Gelehrte, der wie ein Schatten folgte
ĀnandattheragāthāĀnandas Verse über die Wahl der Freunde, über den wenig Gelehrten, der alt wird wie ein Ochse, über den Gelehr…
Saddheyyavacasā upāsikā
Zweimal saß der Ehrwürdige Udāyī an einem abgeschiedenen Ort mit einer jungen Frau zusammen, die in eine andere Familie eingeheiratet hatte. Visākhā sah es und warnte ihn, doch er hörte nicht auf sie, und so erzählte sie es den Mönchen. Daraus entstanden zwei unbestimmte Regeln, nach denen der Saṅgha eine Sache auf das Wort einer vertrauenswürdigen Laienschülerin hin aufgreift und mit dem Mönch nach dem verfährt, was er zugibt, oder nach dem, was sie sagt.
Der Aniyata-Abschnitt der Großen Analyse (Mahāvibhaṅga), Vinaya Piṭaka Band 1, hat nur zwei Regeln, und beide gehen auf den Ehrwürdigen Udāyī zurück, einen Mönch, der in Sāvatthī bei Familien ein und aus ging. Eine junge Frau aus einer Familie, die ihn unterstützte, war von ihren Eltern einem jungen Mann aus einer anderen Familie zur Frau gegeben worden. Udāyī besuchte sie in ihrem neuen Zuhause und saß mit ihr allein, zu zweit, an einem abgeschiedenen Ort auf einem verdeckten Sitz, plauderte und sprach, wie es sich ergab, über den Dhamma.
Visākhā, Migāras Mutter, war in dieses Haus eingeladen worden. Als sie das sah, warnte sie ihn, es sei unschicklich und unpassend: Auch wenn er kein Interesse an so etwas habe, seien Menschen ohne Vertrauen nur schwer zu überzeugen. Udāyī hörte nicht auf sie, und so erzählte sie es den Mönchen. Es geschah ein zweites Mal, an einem Ort ohne Sichtschutz, der aber dennoch abgeschieden war, und wieder warnte Visākhā ihn und meldete es.
Aniyata bedeutet „unbestimmt“, weil das Vergehen ein pārājika, ein saṅghādisesa oder ein pācittiya sein kann (bei Regel 2 ein saṅghādisesa oder ein pācittiya), je nachdem, was tatsächlich geschehen ist. Nach der Regel bringt eine Laienschülerin, deren Wort vertrauenswürdig ist, die Sache vor, und mit dem Mönch wird nach dem verfahren, was er zugibt, oder nach dem, was sie sagt. Diese Seite gibt nur den Kern der Ereignisse wieder, ohne ein Verhalten zu beschreiben.
Dies ist eine Regel für Mönche. Derjenige, dessen Vergehen geprüft wird, ist der Mönch, nicht die junge Frau, und es ist keine Regel für Laien.
Udāyī saß mit der jungen Frau zu zweit auf einem verdeckten Sitz. Die Analyse erklärt dies als einen Ort, der „für die Handlung geeignet“ ist, also einen Ort, an dem Geschlechtsverkehr stattfinden könnte. Der Text sagt nur, dass er plauderte und über den Dhamma sprach; er sagt nicht, dass mehr geschah. Die Regel zielt daher auf die Situation, statt abzuwarten, bis ein Unrecht geschieht.
Manche Situationen sind an sich riskant, auch wenn die Absichten gut sind. Für ein Treffen einen offenen Ort zu wählen, ist der einfachste Schutz.
Visākhā warnte, so zu sitzen sei unschicklich und unpassend, auch wenn er kein Interesse an so etwas habe; Menschen ohne Vertrauen seien nur schwer zu überzeugen. Sie beschuldigte ihn keines Unrechts, sondern wies darauf hin, dass eine solche Situation dem Vertrauen in die Gemeinschaft schadet.
Wenn Sie jemanden warnen müssen, sprechen Sie über die Situation und ihre Wirkung auf andere, statt über seine Absichten zu mutmaßen. Das kann er leichter annehmen.
Udāyī hörte nicht auf sie, und so erzählte Visākhā es den Mönchen. Mönche, denen an der Schulung lag, berichteten es dem Buddha, der den Saṅgha zusammenrief und Udāyī befragte; er gab es zu, und die Regel wurde festgelegt. Eine Sache, die mit dem Wort einer einzigen Laienschülerin begann, gelangte bis vor eine Versammlung des Saṅgha.
Wenn eine Warnung nicht gewirkt hat, ist es weder Petzen noch Verrat, die Verantwortlichen zu informieren. Es ermöglicht dem System, seine Aufgabe zu erfüllen.
Die Analyse definiert eine Laienschülerin, deren Wort vertrauenswürdig ist, als eine, die die Frucht erlangt, den Dhamma durchdrungen und die Lehre verstanden hat und die zu den Drei Juwelen Zuflucht genommen hat. Die Regel macht ihr Wort zum Ausgangspunkt, den der Saṅgha prüfen muss, und erlaubt, mit dem Mönch nach dem zu verfahren, was sie sagt.
Wenn ein glaubwürdiger Mensch etwas Beunruhigendes meldet, weisen Sie es nicht einfach deshalb zurück, weil die betroffene Person eine höhere Stellung hat.
Die Regel besagt, dass mit einem Mönch, der zugibt, dort gesessen zu haben, wegen eines der Vergehen verfahren werden soll, oder nach dem, was die Laienschülerin sagt. Die Analyse geht die Fälle durch: Gibt der Mönch sowohl das Sitzen als auch das Vergehen zu, wird mit ihm wegen dieses Vergehens verfahren; gibt er nur das Sitzen oder Liegen zu, wird mit ihm wegen des Sitzens oder Liegens verfahren; gibt er keines von beiden zu, wird nicht mit ihm verfahren. Dieser Punkt dient dem Gesamtverständnis.
Ein faires Verfahren hört sowohl die meldende als auch die betroffene Person an und trennt, was sich bestätigen lässt, von dem, was unklar bleibt.
Die Analyse erklärt, dass „abgeschieden für das Auge“ einen Ort meint, an dem niemand ein Zwinkern, ein Heben der Augenbraue oder ein Nicken sehen könnte; „abgeschieden für das Ohr“ meint einen Ort, an dem niemand gewöhnliches Sprechen hören könnte. Ein verdeckter Sitz ist einer, der durch eine Wand, eine Tür, eine Matte, einen Vorhang, einen Baum, einen Pfeiler oder einen Kornspeicher verdeckt ist. Eine Frau meint hier ein weibliches Wesen jeden Alters, selbst ein Mädchen, das an diesem Tag geboren wurde.
Die Prüffrage „Können andere uns sehen und hören?“ bewährt sich gut, wenn Sie jemanden in einer fürsorgenden Rolle unter vier Augen treffen müssen, besonders wenn der andere Mensch ein Kind ist.
Beim zweiten Mal dachte Udāyī, der Buddha habe nur verdeckte Orte verboten, und so saß er mit derselben Frau an einem Ort ohne Sichtschutz, der aber dennoch abgeschieden war, sodass man anzügliche Worte zu ihr sprechen konnte. Visākhā sah es und meldete es erneut, und Regel 2 wurde festgelegt, nach der das mögliche Vergehen ein saṅghādisesa oder ein pācittiya ist.
Wenn Sie merken, dass Sie nach einer Lücke in einer Regel suchen, um weiterhin dasselbe tun zu können, halten Sie inne und fragen Sie sich, wen die Regel schützen soll.
Visākhā tat drei Dinge, die jeder in einer Gemeinschaft tun kann: Sie warnte ihn direkt und nannte ihren Grund; als das nichts nützte, schwieg sie nicht; und sie brachte die Sache zu denen, die Verantwortung trugen, statt ihn selbst öffentlich zu beschuldigen.
Ihre Warnung enthält einen Satz für jeden, der eine Vertrauensstellung innehat: Auch wenn wir nichts dabei im Sinn haben, glauben andere es vielleicht nicht. Lehrkräfte, Trainer, Ärzte oder religiöse Leiter, die jemanden unter vier Augen treffen müssen, sollten einen Ort wählen, an dem andere sie sehen können, die Tür offen lassen oder eine dritte Person hinzuziehen – um die andere Person und sich selbst zu schützen.
Wenn Sie in einem Tempel, einer Schule oder am Arbeitsplatz etwas sehen, das unsicher wirkt, ist es richtig, es den Verantwortlichen zu melden, und eine gute Organisation sollte die meldende Person ernst nehmen, so wie der Saṅgha Visākhā ernst nahm.
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