Wie wenn ein Mann sich in Schwarz kleidete und sein Haar aufwühlte. Er begäbe sich zu einer großen Menschenmenge und sagte: ‚Ihr Herren, ich habe eine schlechte und verwerfliche Tat begangen, die Tadel verdient. Ich füge mich euch nach Belieben.‘ Ein Umstehender dächte: ‚Dieser Mann muss eine wirklich schlechte und verwerfliche Tat begangen haben, die Tadel verdient. … Es geht nicht an, dass ich jemals eine solche schlechte und verwerfliche Tat begehen sollte, die Tadel verdient.‘ Ebenso ist es mit jedem Mönch und jeder Nonne, die solch ein eindringliches Gefahrenbewusstsein in Bezug auf zu gestehende Verstöße entwickelt haben: Wenn sie keinen zu gestehenden Verstoß begangen haben, ist zu erwarten, dass sie es auch nicht tun werden, und wenn sie einen begangen haben, dass sie damit ordnungsgemäß verfahren werden. Das sind die vier Gefahren, die bei Verstößen bestehen.“
25. Das Kapitel über Gefahren bei Verstößen
Der Vorteil der Schulung