„Jene Mönche und Nonnen, die das, was nicht im Ordensrecht steht, als nicht im Ordensrecht stehend darstellen, … das, was im Ordensrecht steht, als im Ordensrecht stehend … das, was nicht vom Klargewordenen gesprochen und erklärt wurde, als nicht von ihm gesprochen und erklärt … das, was vom Klargewordenen gesprochen und erklärt wurde, als von ihm gesprochen und erklärt … das, was nicht vom Klargewordenen geübt wurde, als nicht von ihm geübt … das, was vom Klargewordenen geübt wurde, als von ihm geübt … das, was nicht vom Klargewordenen vorgeschrieben wurde, als nicht von ihm vorgeschrieben … die das, was vom Klargewordenen vorgeschrieben wurde, als von ihm vorgeschrieben darstellen, handeln zum Nutzen und Glück vieler Menschen, für das Volk, zum Segen, Nutzen und Glück von Göttern und Menschen. Sie fließen über von viel Verdienst und erhalten den Fortbestand der wahren Lehre.“
12. Das Kapitel über das, was kein Verstoß ist
150 „Mönche und Nonnen, jene Mönche oder Nonnen, die das, was kein Verstoß ist, als einen Verstoß darstellen, handeln zum Schaden und Unglück vieler Menschen, gegen das Volk, zum Unheil, Schaden und Leiden von Göttern und Menschen. Sie fließen über von viel Verderbnis und bringen die wahre Lehre zum Verschwinden.“ 151 „Mönche und Nonnen, jene Mönche oder Nonnen, die das, was ein Verstoß ist, als keinen Verstoß darstellen, handeln zum Schaden und Unglück vieler Menschen, gegen das Volk, zum Unheil, Schaden und Leiden von Göttern und Menschen. Sie fließen über von viel Verderbnis und bringen die wahre Lehre zum Verschwinden.“ 152–159 „Jene Mönche und Nonnen, die einen leichten Verstoß als einen schweren Verstoß darstellen, … einen schweren Verstoß als einen leichten Verstoß … einen Verstoß mit verwerflicher Absicht als einen Verstoß ohne verwerfliche Absicht … einen Verstoß ohne verwerfliche Absicht als einen Verstoß mit verwerflicher Absicht … einen Verstoß, der Rehabilitierung erfordert, als einen Verstoß, der keine Rehabilitierung erfordert, … einen Verstoß, der keine Rehabilitierung erfordert, als einen Verstoß, der Rehabilitierung erfordert … die einen Verstoß mit Wiedergutmachung als einen Verstoß ohne Wiedergutmachung darstellen … die einen Verstoß ohne Wiedergutmachung als einen Verstoß mit Wiedergutmachung darstellen, handeln zum Schaden und Unglück vieler Menschen, gegen das Volk, zum Unheil, Schaden und Leiden von Göttern und Menschen. Sie fließen über von viel Verderbnis und bringen die wahre Lehre zum Verschwinden.“ 160