Der Mönch, der unrechte Anklagen erhebt, soll in fünffacher Weise zur Mäßigung angehalten werden: ‚Geehrter, du hast zur falschen Zeit Anklage erhoben, nicht zur rechten Zeit. Du solltest das bereuen. Du hast unzutreffend Anklage erhoben, nicht zutreffend. … Du hast hart Anklage erhoben, nicht sanft. … Du hast zum Schaden Anklage erhoben, nicht zum Nutzen. … Du hast mit verstecktem Hass Anklage erhoben, nicht mit liebevollem Herzen. Du solltest das bereuen.‘ Der Mönch, der auf unrechte Art Anklagen erhebt, soll in dieser fünffachen Weise zur Mäßigung angehalten werden. Warum ist das so? Damit nicht ein anderer Mönch auf die Idee kommt, unzutreffend Anklage zu erheben. Nehmen wir an, ich sehe, wie eine gewisser Person zur rechten Zeit angeklagt wird, sie wird nicht zur falschen Zeit gestört. Sie wird zutreffend angeklagt, nicht unzutreffend gestört. Sie wird sanft angeklagt, nicht hart gestört. Sie wird zum Nutzen angeklagt, nicht zum Schaden gestört. Sie wird mit liebevollem Herzen angeklagt, nicht mit verstecktem Hass gestört. Der Mönch, der auf rechte Art angeklagt wurde, soll in fünffacher Weise zur Mäßigung angehalten werden: ‚Ehrwürdiger, du bist zur rechten Zeit angeklagt worden, nicht zur falschen Zeit. Du solltest das bereuen. Du bist zutreffend angeklagt worden, nicht unzutreffend. … Du bist sanft angeklagt worden, nicht hart. … Du bist zum Nutzen angeklagt worden, nicht zum Schaden. … Du bist mit liebevollem Herzen angeklagt worden, nicht mit verstecktem Hass. Du solltest das bereuen.‘ Der Mönch, der auf rechte Art angeklagt wurde, soll in dieser fünffachen Weise zur Mäßigung angehalten werden.