Und wie findet eine Bereinigung wegen zurückliegender Geisteskrankheit statt? Da klagt ein Mönch einen Mönch wegen eines schweren Verstoßes an; wegen eines mit Ausschluss verbundenen Verstoßes oder eines, der dem nahekommt: ‚Ehrwürdiger, erinnerst du dich, einen schweren, mit Ausschluss verbundenen Verstoß begangen zu haben oder einen, der dem nahekommt?‘ Er sagt: ‚Nein, Geehrter, ich erinnere mich nicht, einen solchen Verstoß begangen zu haben.‘ Doch obwohl er versucht, sich herauszuwinden, dringt der Ankläger auf ihn ein: ‚Sicher muss der Ehrwürdige sehr wohl wissen, ob er sich erinnert, einen mit Ausschluss verbundenen Verstoß begangen zu haben oder einen, der dem nahekommt!‘ Er sagt: ‚Geehrter, ich war verrückt geworden, nicht Herr meiner selbst. Und in diesem Zustand tat und sagte ich viele Dinge, die für einen Asketen nicht angebracht sind. Ich erinnere mich an nichts davon; ich war geisteskrank, als ich es tat.‘ Diesem Mönch soll die Bereinigung wegen zurückliegender Geisteskrankheit gewährt werden. So findet eine Bereinigung wegen zurückliegender Geisteskrankheit statt. Und so werden einige disziplinarische Angelegenheiten beigelegt: nämlich mittels Bereinigung wegen zurückliegender Geisteskrankheit.