„Mönche und Nonnen, ein Mönch, der sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts. Welche sieben? Er weiß, was ein Verstoß ist. Er weiß, was kein Verstoß ist. Er weiß, was ein leichter Verstoß ist. Er weiß, was ein schwerer Verstoß ist. Er ist standhaft in der Schulung und wankt nicht. Er erlangt nach Wunsch, ohne Mühe und Not, die vier Vertiefungen – Zustände seliger Meditation in diesem Leben, die zum höheren Geist gehören. Er erlangt mit der Auflösung der Befleckungen in eben diesem Leben die fleckenlose Freiheit des Herzens, die fleckenlose Freiheit durch Weisheit, erkennt sie durch eigene Einsicht und lebt darin. Ein Mönch, der diese sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.“
8. Das Kapitel über das Ordensrecht
Das Leuchten eines Kenners des Ordensrechts (4) „Mönche und Nonnen, ein Mönch, der sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts. Welche sieben? Er weiß, was ein Verstoß ist. Er weiß, was kein Verstoß ist. Er weiß, was ein leichter Verstoß ist. Er weiß, was ein schwerer Verstoß ist. Er erinnert sich an viele Arten früherer Leben mit ihren Merkmalen und Einzelheiten. Mit geläuterter und übermenschlicher Hellsichtigkeit versteht er, wie Lebewesen entsprechend ihrer Taten weiterziehen. Er erlangt mit der Auflösung der Befleckungen in eben diesem Leben die fleckenlose Freiheit des Herzens, die fleckenlose Freiheit durch Weisheit, erkennt sie durch eigene Einsicht und lebt darin. Ein Mönch, der diese sieben Eigenschaften besitzt, leuchtet als ein Kenner des Ordensrechts.“
8. Das Kapitel über das Ordensrecht
Die Anleitung des Lehrers Da ging der Ehrwürdige Upāli zum Buddha, verbeugte sich, setzte sich zur Seite hin und sagte zu ihm: „Herr, dass der Buddha mir in kurzer Form eine Dhammaunterweisung gebe. Wenn ich sie gehört habe, werde ich allein leben, zurückgezogen, beflissen, eifrig und entschlossen.“