Der Saṅgha kann, wenn er will, ein Verfahren zum Erwirken einer Versöhnung gegen einen Mönch, der acht Eigenschaften besitzt, aufheben. Welche acht? Er versucht nicht, Laien am Erlangen von materiellem Besitz zu hindern. Er versucht nicht, Laien Unheil zu bereiten. Er beschimpft und beleidigt Laien nicht. Er spaltet Laien nicht. Er tadelt weder den Buddha noch die Lehre noch den Saṅgha. Er hält ein berechtigtes Versprechen gegenüber einem Laien ein. Der Saṅgha kann, wenn er will, ein Verfahren zum Erwirken einer Versöhnung gegen einen Mönch, der diese acht Eigenschaften besitzt, aufheben.“
9. Das Kapitel über Achtsamkeit
Richtiges Verhalten in einem Fall von schwerem Fehlverhalten „Mönche und Nonnen, ein Mönch, der eines schweren Fehlverhaltens für schuldig befunden wurde, muss sich in achtfacher Hinsicht richtig verhalten. Er darf nicht die Ordination erteilen, Betreuung geben oder sich von einem Novizen aufwarten lassen. Er darf nicht zustimmen, zu einem Unterweiser für Nonnen bestimmt zu werden, und wenn er ernannt wird, sollte er keine solche Unterweisung geben. Er darf nicht zustimmen, vom Saṅgha zu irgendetwas bestimmt zu werden. Es darf ihm keine Vorrangstellung zugewiesen werden. Er darf nicht für andere einen Verstoß beilegen, der seinem eigenen ähnlich ist. Ein Mönch, der eines schweren Fehlverhaltens für schuldig befunden wurde, muss sich in dieser achtfachen Hinsicht richtig verhalten.“
10. Das Kapitel über Ähnlichkeit
Lehrreden ohne Titel mit mehreren Laienfrauen am Besinnungstag Und die Laienfrau Bojjhā … Sirīmā … Padumā … Sutanā … Manujā … Uttarā … Muttā … Khemā … Somā … Rucī … Cundī … Bimbī … Sumanā … Mallikā … Tissā … Tissamātā … Soṇā … Soṇās Mutter … Kāṇā … Kāṇamātā … Uttarā, die Mutter Nandas … Visākhā, die Mutter Migāras … die Laienfrau Khujjuttarā … die Laienfrau Sāmāvatī … die Koliyerin Suppavāsā … die Laienfrau Suppiyā … Nakulas Mutter, die Hausbesitzerin …
11. Abgekürzte Texte, die mit Gier beginnen