So wird eine Mahlzeit verhindert: Wenn man zornig ist, wenn man Schmerzen hat, wenn man krank ist, wenn man den Besinnungstag einhält oder wenn man nichts zu essen bekommt, isst man nichts. Mönche und Nonnen, ich habe euch für einen Menschen mit einer Lebensdauer von hundert Jahren die Lebensdauer berechnet, die Grenze der Lebensdauer, die Jahreszeiten, die Jahre, die Monate, die halben Monate, die Nächte, die Tage, die Mahlzeiten und was einen am Essen hindert. Aus Anteilnahme habe ich getan, was ein Lehrer, der seinen Schülern wohlgesonnen ist, tun sollte. Hier sind Baumwurzeln, und hier sind leere Hütten. Übt Vertiefung, Mönche und Nonnen! Seid nicht nachlässig! Nicht, dass ihr es später bereut! Das ist meine Anleitung für euch.“
8. Das Kapitel über das Ordensrecht
Ein Kenner des Ordensrechts (1) „Mönche und Nonnen, ein Mönch, der sieben Eigenschaften besitzt, ist ein Kenner des Ordensrechts. Welche sieben? Er weiß, was ein Verstoß ist. Er weiß, was kein Verstoß ist. Er weiß, was ein leichter Verstoß ist. Er weiß, was ein schwerer Verstoß ist. Er ist tugendhaft, gezügelt in der Ordenssatzung, verhält sich angemessen und sucht an angemessenen Orten um Almosen nach. Er sieht die Gefahr im kleinsten Fehler und hält die Schulungsregeln ein, die er aufgenommen hat. Er erlangt nach Wunsch, ohne Mühe und Not, die vier Vertiefungen – Zustände seliger Meditation in diesem Leben, die zum höheren Geist gehören. Er erlangt mit der Auflösung der Befleckungen in eben diesem Leben die fleckenlose Freiheit des Herzens, die fleckenlose Freiheit durch Weisheit, erkennt sie durch eigene Einsicht und lebt darin. Ein Mönch, der diese sieben Eigenschaften besitzt, ist ein Kenner des Ordensrechts.“
8. Das Kapitel über das Ordensrecht
Ein Kenner des Ordensrechts (2)