Wenn ein Mönch wünscht: ‚Dass ich doch mit geläuterter und übermenschlicher Hellhörigkeit beide Arten von Tönen hören könnte, himmlische und menschliche, ob fern oder nah‘, so soll er seine Tugendregeln einhalten … Wenn ein Mönch wünscht: ‚Dass ich doch den Geist anderer Wesen und Personen erkennen könnte, indem ich ihn mit meinem Geist erfasse: Dass ich einen gierigen Geist als „gierigen Geist“ erkennen könnte, einen von Gier freien Geist als „von Gier freien Geist“, einen hasserfüllten Geist als „hasserfüllten Geist“, einen von Hass freien Geist als „von Hass freien Geist“, einen Geist, der sich täuscht, als „Geist, der sich täuscht“, einen von Täuschung freien Geist als „von Täuschung freien Geist“, einen eingeengten Geist als „eingeengten Geist“, einen zerstreuten Geist als „zerstreuten Geist“, einen ausgedehnten Geist als „ausgedehnten Geist“, einen nicht ausgedehnten Geist als „nicht ausgedehnten Geist“, einen Geist, der nicht unübertrefflich ist, als „Geist, der nicht unübertrefflich ist“, einen unübertrefflichen Geist als „unübertrefflichen Geist“, einen im Samādhi versunkenen Geist als „im Samādhi versunkenen Geist“, einen nicht im Samādhi versunkenen Geist als „nicht im Samādhi versunkenen Geist“, einen befreiten Geist als „befreiten Geist“ und einen nicht befreiten Geist als „nicht befreiten Geist“‘, so soll er seine Tugendregeln einhalten …